Online-Auction Terms
1.
Es gilt deutsches Recht.
Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
2.
Der Einlieferer beauftragt die andré GmbH, einen bzw. mehrere Gegenstände über Online-Versteigerungen oder freihändig zu verkaufen. Die andré GmbH tritt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers auf.
3.
Der Einlieferer ist an seinen Auftrag drei Monate gebunden.
4.
Alle Lose können im Rahmen einer vereinbarten Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden.
Die Beschreibungen der Lose, die nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine vereinbarten Beschaffenheiten. Sie dienen lediglich der Information.
Es handelt sich um gebrauchte Ware. Die Rechts- bzw. Sachmängelhaftung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Jede Beanstandung (insbesondere bei Abweichung von der Beschreibung) wird jedoch gründlich geprüft, wenn diese binnen eines Monats nach Empfang der Ware durch den Ersteigerer geltend gemacht wird.
5.
Der Einlieferer versichert, dass er Eigentümer des Einlieferungsgutes und dies frei von Rechten Dritter ist.
6.
Werden Gegenstände aus dem Ausland eingeliefert, trägt der Einlieferer die Einfuhrabgaben. Die andré GmbH wird bevollmächtigt, die Zollabfertigung im Namen und auf Rechnung des Einlieferers durchzuführen.
7.
Soll das Einlieferungsgut im Auftrag des Einlieferers versichert werden, gehen die Kosten zulasten des Einlieferers.
8.
Auf den Zuschlagspreis berechnet die andré GmbH ein Aufgeld von 20 % zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% (nur auf das Aufgeld).
9.
Der Einlieferer hat keinen Anteil am Zuschlags- bzw. Verkaufspreis zu zahlen.
10.
Kommt ein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann die andré GmbH den Schuldner unter Rechtsanwaltseinschaltung auf Kosten des Auftraggebers in Anspruch nehmen.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
12.
Die Ware wird nach Ihrer Beschaffenheit und dem Versendungsort entsprechend gründlich und ausreichend gut verpackt. Die Versendung der ersteigerten Ware erfolgt jedoch ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Transportweg (bei Beschädigung der Umverpackung) sind ausgeschlossen. Soll die ersteigerte Ware im Auftrag des Käufers zusätzlich versichert werden, gehen die Kosten zu seinen Lasten.